DIE LINKE.

im Fürther Rathaus

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An den

Oberbürgermeister der Stadt Fürth

-Stadtratsangelegenheiten-


Fax.: 0911 / 974-1005


Fürth, den 10.11.2013


Antrag / Anfrage zu den Haushaltsberatungen 2013

1.Legionellen

2. Quecksilber

3. schlechte Wohnverhätnisse



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Jung,


1.

in den Fürther Nachrichten v. 23.10.2013 wird davon berichtet, daß in Nürnberg Untersuchungen ergeben hätten, daß hinsichtlich Legionellen massive Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden.

Auch aus anderen Städten sind solche Berichte bekannt.


Wir beantragen im Haushalt einen Posten bereitzustellen, um auch in Fürth die notwendigen Untersuchungen wg. Legionellengefahr durchführen zu können.



2. Quecksilber / Einschreiten von Amts wegen (also auch ohne Zustimmung des Vermieters)

Es wird Mitteilung beantragt, ob der Stadt noch mit Quecksilber verseuchte Wohnungen bekannt sind.

Weiterhin wird beantragt öffentlich der Bevölkerung mitzuteilen, daß die Stadt Fürth selbstverständlich für Gefahrenabwehr zuständig ist, also von Amts wegen bei quecksilberverseuchten Wohnungen einschreitet.

Denn es wurde mir mitgeteilt, daß ein städtischer Bediensteter gesagt habe, daß erst mit dem Vermieter abgesprochen werden müsse, ob er eine Untersuchung nach Quecksilberbelastung zulasse, wenn der dahingehende Verdacht (sämtliche typischen Symptome bei einem Kind) besteht.

Ich denke, daß es sich hierbei um ein Mißverständnis gehandelt haben muß, was die angebliche Äußerung des städtischen Bediensteten betrifft.

Dennoch sollte dies im Interesse der Bevölkerung und Fürth als „Spiegelstadt“ klargestellt werden.




3.

Aufgrund der Wohnungsnot sind Mieter oft „bereit“ (oder gezwungen ?) immer schlechtere Wohnverhätnisse hinzunehmen. Dies hat leider auch zur Folge, daß bei schlechten Wohnverhätnissen die Stadt nicht informiert wird, weil die Menschen Angst haben Streit mit dem Vermieter zu bekommen, die Wohnung zu verlieren und keine neue bezahlbare Wohnung zu finden.

Es sollte ein sachlicher Weg zur Problemlösung gefunden werden. Es scheint teilweise fast so zu sein, daß MieterInnen eigentlich Unterstützung brauchen, jemand der oder die ihnen behördlicherseits „unter die Arme greift“. Ein Verweis auf den Zivilrechtsweg wäre keine Lösung, da das Prozeßrisiko bereits zu groß wäre, neben den damit verbundenen Ängsten.








Mit freundlichen Grüßen,




Ulrich Schönweiß